Rechtsprechung
VG Darmstadt, 01.03.2010 - 3 L 1062/09.DA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Bürgerbegehren
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Darmstadt: Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan Südlich der Hohebergstraße in Heusenstamm ist unzulässig.
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen
Auszug aus VG Darmstadt, 01.03.2010 - 3 L 1062/09
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass es dafür, wie die in Bürgerbegehren gestellte Frage zu verstehen ist, darauf ankommt, wie die Bürger und die gemeindlichen Gremien als Adressaten des Begehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheids das Bürgerbegehren verstehen müssen (vergleiche dazu nur HessVGH, Urteil vom 28.10.1999 -8 UE 3683/97-, ESVGH 50, 115, 119). - VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 7 G 1324/07
Zurückweisung eines Bürgerbegehrens wegen Unzulässigkeit
Auszug aus VG Darmstadt, 01.03.2010 - 3 L 1062/09
27 Eine Bekanntgabe im Sinne des § 8b Abs. 3 S. 1 Hs. 2 HGO ist die Mitteilung des Abstimmungsergebnisses der Gemeindevertretung durch deren Vorsitzenden in der öffentlichen Sitzung des Vertretungsorgans (vergleiche dazu auch Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.08.2007 - 7 G 1324/07 -, HSGZ 2007, 330). - VGH Hessen, 21.07.1997 - 6 TZ 2487/97
Anforderungen an den Erlaß einstweiliger Anordnungen zur Sicherung von …
Auszug aus VG Darmstadt, 01.03.2010 - 3 L 1062/09
Eine Verpflichtung zur Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Durchführung eines nach dem Gegenstand grundsätzlich zulässigen Bürgerbegehrens hat sich aber auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, damit nicht irreversible Tatsachen geschaffen werden und ein jedenfalls im Blick auf den Gegenstand zulässiges Bürgerbegehren nicht von vornherein gegenstandslos wird (HessVGH, Beschluss vom 21.07.1997 -6 TZ 2487/97-, HSGZ 1998, 63, 64).
- VG Darmstadt, 05.02.2013 - 3 K 1465/11
Bürgerbegehren
Eine Bekanntgabe im Sinne des § 8b Abs. 3 S. 1 Hs. 2 HGO ist die Mitteilung des Abstimmungsergebnisses der Gemeindevertretung durch deren Vorsitzenden in der öffentlichen Sitzung des Vertretungsorgans (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.08.2007 - 7 G 1324/07 -, HSGZ 2007, 330, VG Darmstadt, Beschluss vom 01.03.2010 - 3 L 1062/09.DA; HSGZ 2010, 231).Hierzu hat die erkennende Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 01.03.2010 - 3 L 1062/09.DA - ; HSGZ 2010, 231; juris, ausgeführt, wenn die Fragestellung doppeldeutig sei, sei es in der Regel nicht möglich, zu ermitteln, wie der jeweilige Unterschriftsleistende die Fragestellung verstanden habe.